Sanierung Kläranlage
Bekanntmachung der VG Betzenstein für den Markt Plech:
Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes - WHG - vom 31.07.2009 (BGBl I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) und des Bayerischen Wassergesetzes - BayWG - (BayRS 753-1-U) vom 25.02.2010 (GVBl S. 66), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 09.11.2021 (GVBl. S. 608)
Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 15 WHG für das Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Betzenstein in Plech in die Pegnitz durch die Verwaltungsgemeinschaft Betzenstein
Die Verwaltungsgemeinschaft Betzenstein beabsichtigt, das gereinigte Abwasser in die Pegnitz zu leiten.
Das Vorhaben beinhaltet eine Gewässerbenutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG. Die Verwaltungsgemeinschaft Betzenstein hat infolgedessen die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis nach § 15 WHG für die vorgenannte Einleitung beantragt.
Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, liegen während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Betzenstein, Nürnberger Str. 5, 91282 Betzenstein, Zimmer Nr. EG 1 zur Einsichtnahme aus. Die Auslegungsfrist (ein Monat) beginnt am 26.05.2026 und endet am 26.06.2026.
Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen gem. Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG gegen das Vorhaben können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Betzenstein oder im Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth, Zimmer Nr. 225 erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass die erhobenen Einwendungen in einem Erörterungstermin, der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird, behandelt werden;
- dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin ohne ihn verhandelt werden kann
- dass die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von einem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
- die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Die Bekanntmachung wird zusammen mit den Planunterlagen auch auf folgenden Internetseiten der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Betzenstein eingestellt: www.betzenstein.de sowie https://www.plech.de/gemeinde/wasserrecht-klaeranlage.
Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Betzenstein, 27.04.2026
Meyer
Erster Bürgermeister der Stadt Betzenstein
Planungsunterlagen:
0_Inhaltverzeichnis_WR_KA-Plech_LPH4
01_Erläuterungsbericht_Betzenstein_Wasserrcht
02_AW_100_Uebersichtslageplan_KA_Betzenstein
04_AW_120_Lageplan der Kläranlage Provisorium
05_AW_130_Lageplan der Kläranlage Endausbau
06_AW_140_Lageplan_Einleitungsstelle-Gewässerquerschnitt
07_AW_200_Hydraulischer_Längsschnitt
08_AW_210_Fliessschema_KLA_Betzenstein
09_AW_220_MSR-Schema_Provisorium
10_AW_230_MSR-Schema_Endausbau
11_AW_240_Querschnitte A-A und B-B durch KA
12_AW_250_Querschnitt C-C durch KA
15_AW_320_BW_Kombibecken_Abbruch
16_AW_330_BW_Kombibecken_Endausbau
18_AW_350_BW_Schlammstapelbehälter_Provisorium
19_AW_360_BW_Schlammstapelbehälter_Endausbau
20_AW_370_BW_Schlammentwässerung_Voreindickung
27_AW_440_BW_Verteilerbauwerk SBR
29_AW_460_BW_Venturiablaufmessung
30_AW_470_BW_Reinigungsschacht