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Sanierung Kläranlage

 

Bekanntmachung der VG Betzenstein für den Markt Plech:

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes - WHG - vom 31.07.2009 (BGBl I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) und des Bayerischen Wassergesetzes - BayWG - (BayRS 753-1-U) vom 25.02.2010 (GVBl S. 66), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 09.11.2021 (GVBl. S. 608)

Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 15 WHG für das Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Betzenstein in Plech in die Pegnitz durch die Verwaltungsgemeinschaft Betzenstein

 

Die Verwaltungsgemeinschaft Betzenstein beabsichtigt, das gereinigte Abwasser in die Pegnitz zu leiten.

Das Vorhaben beinhaltet eine Gewässerbenutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG. Die Verwaltungsgemeinschaft Betzenstein hat infolgedessen die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis nach § 15 WHG für die vorgenannte Einleitung beantragt.

Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, liegen während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Betzenstein, Nürnberger Str. 5, 91282 Betzenstein, Zimmer Nr. EG 1 zur Einsichtnahme aus. Die Auslegungsfrist (ein Monat) beginnt am 26.05.2026 und endet am 26.06.2026.

Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen gem. Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG gegen das Vorhaben können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Betzenstein oder im Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth, Zimmer Nr. 225 erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen,

  • dass die erhobenen Einwendungen in einem Erörterungstermin, der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird, behandelt werden;

  • dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin ohne ihn verhandelt werden kann

  • dass die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von einem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,

  • die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,


    wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

 

Die Bekanntmachung wird zusammen mit den Planunterlagen auch auf folgenden Internetseiten der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Betzenstein eingestellt: www.betzenstein.de sowie https://www.plech.de/gemeinde/wasserrecht-klaeranlage.

Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Betzenstein, 27.04.2026

 

Meyer

Erster Bürgermeister der Stadt Betzenstein

 

Planungsunterlagen:

 

 0_Inhaltverzeichnis_WR_KA-Plech_LPH4

01_Erläuterungsbericht_Betzenstein_Wasserrcht

02_AW_100_Uebersichtslageplan_KA_Betzenstein

03_AW_110_Lageplan-ALLG

04_AW_120_Lageplan der Kläranlage Provisorium

05_AW_130_Lageplan der Kläranlage Endausbau

06_AW_140_Lageplan_Einleitungsstelle-Gewässerquerschnitt

07_AW_200_Hydraulischer_Längsschnitt

08_AW_210_Fliessschema_KLA_Betzenstein

09_AW_220_MSR-Schema_Provisorium

10_AW_230_MSR-Schema_Endausbau

11_AW_240_Querschnitte A-A und B-B durch KA

12_AW_250_Querschnitt C-C durch KA

13_AW_300_BW_Einlaufhebewerk

14_AW_310_BW_Maschinengebäude

15_AW_320_BW_Kombibecken_Abbruch

16_AW_330_BW_Kombibecken_Endausbau

17_AW_340_BW_Ablaufmessung

18_AW_350_BW_Schlammstapelbehälter_Provisorium

19_AW_360_BW_Schlammstapelbehälter_Endausbau

20_AW_370_BW_Schlammentwässerung_Voreindickung

21_AW_380_BW_Faulungsanlage

22_AW_390_BW_Fällmittelanlage

23_AW_400_BW_Gebläsestation

24_AW_410_BW_Trafostation

25_AW_420_BW_Fertiggaragen

26_AW_430_BW_Betriebsgebäude

27_AW_440_BW_Verteilerbauwerk SBR

28_AW_450_BW_Auslaufbauwerk

29_AW_460_BW_Venturiablaufmessung

30_AW_470_BW_Reinigungsschacht

31_AW_480_BW_Flüssiggastank