Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 WHG
Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 WHG für das Einleiten von Mischwasser aus Regenüberlaufbecken und Stauraumkanälen sowie von Niederschlagswasser aus Regenrückhaltebecken durch den Markt Plech und die Stadt Betzenstein