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Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 WHG

Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 WHG für das Einleiten von Mischwasser aus Regenüberlaufbecken und Stauraumkanälen sowie von Niederschlagswasser aus Regenrückhaltebecken durch den Markt Plech und die Stadt Betzenstein