Der Metallcontainer im Wertstoffhof ist ausschließlich für Metallabfälle zugelassen. Ausnahmen bilden nur solche Stoffe, die untrennbar mit dem Metall verbunden sind (z. B. Maschinenteile, Fahrräder). In letzter Zeit ist das mehrfach missachtet worden. Wer andere Materialien (Papier, Pappe, Holzreste usw.) in den Metallcontainer wirft, begeht eine Ordnungswidrigkeit,
die von der Gemeinde angezeigt und vom Landratsamt mit Bußgeld belegt werden kann.
Im Übrigen ist der Metallcontainer eine freiwillige Leistung der Gemeinde dar. Sollten die Vorschriften weiterhin missachtet werden, wird der Metallcontainer entfernt und die Bürgerinnen und Bürger müssen ihre Metallabfälle kostenpflichtig an anderen Ablageorten entsorgen. Außerdem ist es dringend untersagt, den Metallcontainer zu öffnen. Er lässt sich
danach nicht mehr richtig verschließend und nicht mehr transportieren. Um Gegenstände in den Container zu werfen, ist eine fahrbare Treppe vorhanden.
Links Holztüre, daneben Kunststoffdeckel, rechts Pappe. Foto: Markt Plech